Informationsübermittlung an das Büro des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs mit dem Ersuchen um rechtliche Prüfung nach den Artikeln 7 und 8 des Römischen Statuts im Hinblick auf mögliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in mehreren bewaffneten Konflikten.
Diese Mitteilung wurde dem Büro des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs gemäß Artikel 15 des Römischen Statuts übermittelt.
Die Eingabe enthält rechtlich relevante Informationen zu möglichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in mehreren bewaffneten Konflikten, darunter die Ukraine, Gaza, Afghanistan, Georgien sowie die Eskalation des Jahres 2026 unter Beteiligung der Vereinigten Staaten, Israels und Irans.
Ziel der Eingabe ist es, eine Vorprüfung anzuregen, ob die rechtliche Schwelle der Artikel 7, 8 und 28 des Römischen Statuts erreicht sein könnte.
Anlage
Anlage I – Methodik und beweisrechtlicher Rahmen
Updated 06 Mar 2026 · Institution: Internationaler Strafgerichtshof · Jurisdiction: Internationales Strafrecht